570 Personen haben 2022 ein Spenderorgan erhalten
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Gesundheit
Schweiz

570 Personen haben 2022 ein Spenderorgan erhalten

24.01.2023 14:30 - update 24.01.2023 20:00

Baseljetzt

570 Personen haben in der Schweiz im vergangenen Jahr ein Spenderorgan erhalten. 164 Verstorbene überliessen nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe anderen. Es mangelt jedoch nach wie vor an Spenderorganen.

Trotz drei Jahren Pandemie blieb die Zahl der Transplantationen in den Spitälern in etwa stabil, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mitteilte. Insgesamt wurden 469 Organe von Verstorbenen und 116 Organe von lebenden Personen gespendet.

1’442 warteten auf ein Organ

Ende 2022 warteten 1’442 Personen auf mindestens ein Organ, acht mehr als ein Jahr zuvor. Allerdings kam für rund die Hälfte der Menschen auf der Warteliste eine Transplantation aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage.

Zwar hat sich in 15 Jahren die Zahl der verstorbenen Spendewilligen in etwa verdoppelt, von 81 im Jahr 2007 auf 164 Personen im vergangenen Jahr. Laut BAG gibt es aber nach wie vor zu wenig Organe. Dass Verstorbene zu Lebzeiten ihren Willen zur Organspende nicht geäussert hätten, sei zurzeit die grösste Herausforderung.

Mit einer Ende 2022 lancierten Kampagne wollen der Bund und die Stiftung Swisstransplant deshalb die Menschen in der Schweiz dazu motivieren, sich Gedanken über das Spenden von Organen zu machen und ihren Willen festzuhalten. Das soll vermeiden, dass Angehörige über die Entnahme von Organen entscheiden müssen.

Festhalten können Spendewillige ihre Absicht in einer Patientenverfügung, auf einer Organspende-Karte oder auch im elektronischen Patientendossier. Das elektronische Spenderregister von Swisstransplant musste wegen schwerer Sicherheitsmängel im vergangenen Oktober ausser Betrieb genommen werden.

Warten auf Widerspruchslösung

Um dem Organmangel beizukommen, beschloss das Parlament eine erweiterte Widerspruchslösung. Damit wird grundsätzlich jeder und jede zum Organspender. Wer nach dem Tod keine Organe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten oder Angehörige informieren. Im Mai 2022 hiess das Volk den Systemwechsel an der Urne gut.

Der Bund hatte in der Abstimmungskampagne den Systemwechsel frühestens im Jahr 2023 angekündigt. Wie es beim BAG vor Kurzem hiess, muss aber zunächst die in der Schweiz noch nicht sehr stark verbreitete elektronische Identifikation aufgebaut werden.

Diese E-Identifikation sei nötig, um das vom BAG vorgesehene digitale nationale Register für das Eintragen des Spende-Unwillens überhaupt einführen zu können. Dabei müssten auch die strengen Informatiksicherheitsvorgaben des Bundes eingehalten werden. Ausserdem nötig ist eine Sensibilisierungs- und Informationskampagne. (sda)

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