Ausländer sollen in Aarau politische Mitsprache erhalten
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Stimmrecht
Schweiz

Ausländer sollen in Aarau politische Mitsprache erhalten

20.06.2023 11:34 - update 20.06.2023 14:49

Baseljetzt

In Aarau sollen Ausländer:innen sowie Jugendliche ihre Anliegen direkt in die Politik einbringen können. Das Parlament will diese Möglichkeit schaffen. Das Stimmvolk hat aber das letzte Wort.

Das Stadtparlament soll das «Bevölkerungsanliegen», das mindestens zehn Unterschriften haben muss, danach behandeln. Der Einwohnerrat (Parlament) hiess die entsprechende Regelung zusammen mit der Teilrevision der Gemeindeordnung am Montagabend einstimmig gut.

Der Antrag von SVP und FDP, die Rechte für das «Bevölkerungsanliegen» auf Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung einzuschränken, wurde abgelehnt. Der Stadtrat (Exekutive) wollte die Mitsprache ebenfalls einschränken.

Obligatorische Volksabstimmung

Der Entscheid des Einwohnerrats ist noch nicht definitiv. Das Aarauer Stimmvolk wird wohl im November über die Gemeindeordnung abstimmen, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Stadtkanzlei am Dienstag hiess. Die Gemeindeordnung müsse dem Volk zwingend zum Entscheid vorgelegt werden.

Die Förderung der politischen Integration und der Partizipation für alle geht auf eine Motion der SP-Fraktion zurück. Die Möglichkeit zur Mitsprache für alle solle das Interesse an der Politik steigern, hiess es.

Aarau ist die erste Stadt im Kanton Aargau, welche die Möglichkeit zur Mitsprache auf alle Einwohnenden ausweiten will. Andere Schweizer Städte wie Bern und Burgdorf BE kennen bereits eine ähnliche «Ausländermotion».

Kein Ausländerstimmrecht im Aargau

Weil der Kanton Aargau kein Stimm- oder Wahlrecht für Ausländer:innen kennt, ist es nicht zulässig, das Recht, eine herkömmliche Motion einreichen zu können, auf Ausländer:innen auszuweiten.

Möglich ist es aber, den nicht Stimmberechtigten ein eigenes, von der Motion unabhängiges Instrument zur Verfügung zu stellen, wie das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) festhält.

Das Instrument «Bevölkerungsanliegen», wie im kantonalen Gemeindegesetz vorgesehen, ist gemäss DVI breiter gefasst als bei einer Motion. Die Einzelheiten müssten im Geschäftsreglement des Einwohnerrats festgelegt werden. Auch Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht könnten von diesem Recht Gebrauch machen. (flo/sda)

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