Zum Schutz von Menschenrechten: EU-Parlament stimmt für Lieferkettengesetz
Baseljetzt
Das Europaparlament hat das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten gebilligt. Das umstrittene Vorhaben ist auf den letzten Metern abgeschwächt worden.
Das Parlament der Europäischen Union (EU) machte den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Strassburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstössen in ihren Lieferketten profitieren.
Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu grossen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen grossen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten.
Denn wenn beispielsweise grosse Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.
Nur grosse Unternehmen von Gesetz betroffen
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert.
Betroffen von den neuen EU-Regeln sind – vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten – weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher. (sda/lab)
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