14’000 Gasherde müssen bis 2037 weg
©Bild: Keystone, Montage: Baseljetzt
Klimastrategie
Basel-Stadt

14’000 Gasherde müssen bis 2037 weg

26.10.2023 12:55 - update 26.10.2023 14:26

Baseljetzt

Bis im Jahr 2037 wird im Kanton Basel-Stadt das Gasnetz stillgelegt. Die ersten Stilllegungen sollen im Jahr 2026 stattfinden. Das hat auch Konsequenzen für deine Küche.

Jetzt wird es konkret: Was die Basler Regierung vor knapp einem Monat als Klimastrategie vorgestellt hat, bekommt nun langsam ein Gesicht. Die Industriellen Werke (IWB) präsentierten am Donnerstag den Gas-Ausstieg in konkreten Etappen. Die Massnahmen reichen bis in deine Küche.

Klimaneutral bis 2037

Der Grosse Rat beschloss im Januar 2023, dass zur Erreichung der Klimaziele das Gasnetz bis 2037 stillgelegt werden soll. Damit soll die Wärmeversorgung vollständig erneuerbar werden. Im Jahr zuvor befürwortete das Basler Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative. Dieser sieht vor, dass der Kanton seine CO2-Ausgaben bis 2037 auf Netto-Null zu reduzieren hat.

Heute versorgen die IWB knapp 11’000 Liegenschaften in Basel, Riehen und Bettingen mit Gas. Zudem verwenden derzeit 2’000 Liegenschaften Gas mehrheitlich zum Kochen. Dies bedeutet gemäss WSU: rund 14’000 Kochgasherde müssen durch Elektrogeräte ersetzt werden. Für Eigentümer stellt der Kanton jedoch Restwertentschädigung für die Geräte in Aussicht. Dies, wenn der Herd nicht älter als 15 Jahre ist.

3’200 Liegenschaften ohne Fernwärme

Grösster Brocken im Aktionsplan: Die derzeitige Erweiterung des Fernwärmenetzes. Sie wird mit der Stilllegung des Gasnetzes abgestimmt. Für 5’800 Liegenschaften ist der Anschluss an die Fernwärme bereits heute oder nach dem Ausbau möglich. Somit soll 81 Prozent des Wärmebedarfs im Kanton mit Fernwärme abgedeckt sein, wie Kaspar Sutter (SP), Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) erklärte.

3’200 weitere Liegenschaften befinden sich jedoch ausserhalb des Fernwärmegebiets, wo ein Anschluss wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Dies ist vor allem in den Quartieren Bruderholz und Neubad sowie an den Hanglagen in Riehen und Bettingen der Fall. «Es wird niemand frieren müssen – es gibt alternative Lösungen», sagte Sutter. In diesen Gebieten brauche es andere CO2-neutrale Lösungen wie etwa Wärmepumpen oder Pelletheizungen.

Entschädigungen für Gasheizungen sind möglich

Die Stilllegung erfolge nicht etwa in einem Schub, sondern sukzessive, sagte IWB-CEO Claus Schmidt. Das Vorgehen sei so geplant, dass Hauseigentümer:innen genügend Vorlauf hätten.

Für Investitionen in neue Anlagen stellt der Kanton auch hier, unter Beteiligung des Bundes, Förderbeiträge zur Verfügung. Hauseigentümer, die noch funktionstüchtige Heizanlagen ersetzen müssen, können zudem Restwertentschädigungen beantragen. Die Berechnung des Basiswerts hängt von der Leistung der Gasheizung ab.

Rechenbeispiel Entschädigung

Hat etwa ein Hauseigentümer einen Heizkessel im Wert von 11’000 Franken mit einer Lebensdauer bis 2035, so kann er eine Entschädigung beantragen, wenn seine Liegenschaft zum Beispiel schon im Jahr 2031 vom Gasnetz genommen wird. Gemäss Angaben des WSU wird der Basiswert der Anlage durch die noch verbleibenden vier Restjahre geteilt, um den Betrag zu berechnen. In diesem Fall hätte der Eigentümer rund 3’000 Franken zugute.

Mehr Informationen hier.

Die Kosten für die Entschädigungen und Überbrückungslösungen betragen gemäss WSU zwischen 37,6 und 80,4 Millionen Franken. (sda/mbr)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.