Das Opfer sitzt heute im Rollstuhl: Gefängnis und Landesverweis für Heuwaage-Prügler
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Strafgericht
Basel-Stadt

Das Opfer sitzt heute im Rollstuhl: Gefängnis und Landesverweis für Heuwaage-Prügler

11.01.2024 14:17 - update 11.01.2024 16:24
Manuela Humbel

Manuela Humbel

Die Vorwürfe sind heftig: Versuchte vorsätzliche Tötung, Raub und Körperverletzung. Am Dienstag mussten sich drei junge Männer vor dem Basler Strafgericht verantworten. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Die Auflistung der Straftatbestände, für die sich ein 25-, 30- und 26-Jähriger verantworten müssen, ist lang. Die Hauptvorwürfe sind versuchte vorsätzliche Tötung und ein besonders gefährlicher Raub. Von der versuchten vorsätzlichen Tötung wurden der 26- und 30-Jährige am Donnerstagnachmittag freigesprochen, während zweiterer und der 25-jährige Haupttäter des Raubes schuldig gesprochen wurden sowie der 25-Jährige zusätzlich der versuchten vorsätzlichen Tötung.

Er muss wegen diesen Tatbeständen und weiteren für 14 Jahre hinter Gitter und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. Zudem muss er eine Schadensersatzsumme von über 14’000 sowie eine Genugtuung von 50’000 entrichten.

Die beiden anderen werden wegen Unterlassen der Nothilfe schuldig gesprochen. Der 30-Jährige muss für 32 Monate hinter Gitter, der 26-Jährige für 18, seine Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Die beiden Mittäter werden nicht des Landes verwiesen.

Die Verhandlung fand am Dienstag statt. Hier kannst du die Details zum Fall nachlesen:

Als objektive Beweismittel und Begründung für die Verurteilungen werden vom Gericht unter anderem die Videoaufnahmen genannt, auf denen beispielsweise zu sehen ist, wie die drei Männer davon rennen.

Zusätzlich habe es am Tatort etliche Spuren gegeben, unter anderem eine Sonnenbrille die «typähnlich» jener des Haupttäters sei. Ausserdem seien auf dem Boden blutige Schuhspuren gefunden worden, die den anderen beiden jungen Männern hätten zugeordnet werden können. Damit werde die Behauptung aus dem Weg geräumt, dass sie angeblich nicht mitbekommen hätten, was genau mit dem Opfer passiert sei.

In der Anklageschrift heisst es, dass der 26-Jährige mindestens einmal auf das Opfer eingetreten habe. Der Richter sagt, es gebe viel zu wenig, um nachzuweisen, dass dieser das Opfer gekickt hätte. «Im besten Fall ist es eine Aussage vom Hören-sagen und nicht mehr.»

«Wir wissen nicht, wieso er derart ausgetickt ist»

Es gebe mehrere objektive Indizien, die ganz alleine den Haupttäter belasten würden und nicht die beiden anderen jungen Männer. Klar sei, dass der Haupttäter auf irgendeine Art und Weise zu Geld habe kommen wollen. Deswegen habe er einen Diebstahl oder Raub begehen wollen und beim vorliegenden Vorfall würde es sich ganz klar um einen qualifizierten, also besonders gefährlichen Raub handeln. «Wir wissen aber nicht, weshalb er derart ausgetickt ist und es zu diesen Verletzungen gekommen ist. Der Angriff war extrem heftig», so der Richter. Der 25-Jährige verfüge über ein hohes Mass an Gewaltbereitschaft.

Erfundene Schulden des Opfers

Der Richter kommt auf die angeblichen Schulden zu sprechen, die das Opfer beim Haupttäter gehabt haben soll und wegen denen der Angriff angeblich stattgefunden haben soll. Diese Behauptung sei überhaupt nicht erhärtet. Zudem sei bei einer Einvernahme mit dem Täter herausgekommen, dass das mit den Schulden gar nicht stimme.

«Ihm fehlt jegliche Empathie für Mitmenschen»

In Bezug auf die Folgen für das Opfer könne sich das Gericht keinen schwerwiegenderen Fall vorstellen als diesen. «Es ist reiner Zufall, dass das Opfer nicht gestorben ist», so der Richter. Der Mann wäre ohne notärztliche Versorgung gestorben und trage jetzt lebenslängliche Schäden davon. «Er wird nie mehr gesund werden», führt er weiter aus.

«Während der Verhandlung kann er nicht einmal Mitgefühl für das Opfer äussern, obwohl es notabene kurzzeitig auch anwesend war. Das erschüttert das Gericht zutiefst», so der Richter. «Und zeigt, dass ihm jegliche Empathie gegenüber Mitmenschen fehlt.»

Dem Versuch der vorsätzlichen Tötung sei aufgrund der genannten Fakten keine Rechnung zu tragen. Das Gericht hat den Fall gleich behandelt wie eine vollendete vorsätzliche Tötung. Entsprechend fiel die Gefängnisstrafe für den Haupttäter höher aus als von der Anklage gefordert.

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Kommentare

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12.01.2024 14:01

seppertonni

Lassen wir sie noch mehr Leben ruinieren. Respäkt Herr Richter. Hoffentlich ist jemand aus ihrer Familie das nächste Opfer. Mal sehen obs dann eine Abfindung gibt-für den Täter selbstredend.

0 1
11.01.2024 21:56

Sprissli

Wieso nicht gerade alle weg👉oh sorry ist ja Basel-Stadt!!!man muss sie zuerst richtig durchfüttern 😆😆Dankeschön Gerichte und besonders Bundes Bern für das ihre alle die eigene Bevölkerung nicht schützt und für blöd verkauft!!

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