Neue Hundehalter sollen wieder einen Praxiskurs besuchen müssen
Baseljetzt
Die Anzahl gravierender Hundebissverletzungen hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt. Die Basler Regierung will nun durchgreifen und für neue Hundehalter:innen den Praxiskurs wieder einführen.
Die Anzahl der Vorfälle, bei denen es zu Bissverletzungen und sonstigem aggressiven Verhalten von Hunden komme, nehme zu. Dies meldete die Basler Regierung am Dienstag und führte diese Umstände auf die Aufhebung des obligatorischen Hundeerziehungskurses zurück. Wegen der öffentlichen Sicherheit, der Tierseuchenprophylaxe und des Tierschutzes sei die kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses notwendig.
So habe sich die Anzahl Hundebissverletzungen bei Menschen in den letzten vier Jahren von 44 auf 64 erhöht. Zugenommen habe ausserdem die Anzahl gravierender Hundebissverletzungen von 14 auf 30.
Kurs muss binnen eines Jahres absolviert werden
Vorgesehen ist, dass Halter:innen innerhalb eines Jahres nach Erwerb ihres Hundes den Nachweis einer praktischen Ausbildung erbringen müssen. Die Details – wie beispielsweise Art und Umfang der praktischen Ausbildung und Ausnahmeregelungen – will die Regierung auf Verordnungsstufe regeln. Es werde eine möglichst einfache und pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone angestrebt.
Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter per Ende 2016 auf Druck des Parlaments beschlossen. Die Kantone sind aber frei, anders vorzugehen. So besteht in den Kantonen Zürich, Luzern oder Wallis ein Hundekurs-Obligatorium. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Dezember 2023. (sda/jes)
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