So sieht das revidierte CO2-Gesetz aus
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Ständerat
Schweiz

So sieht das revidierte CO2-Gesetz aus

28.09.2023 19:17 - update 28.09.2023 19:21

Baseljetzt

Der Ständerat hat am Donnerstag zum revidierten CO2-Gesetz mehrere Beschlüsse gefasst. Das Gesetz umfasst den Zeitraum bis 2030.

Der Ständerat hat die Vorlage zum revidierten CO2-Gesetz am Donnerstag zu Ende beraten und folgendes beschlossen:

REDUKTION: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Zu zwei Dritteln soll dies im Inland erfolgen und zu einem Drittel mit Klimaschutz-Projekten im Ausland. Im Mittel der Jahre 2021 bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 35 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.

CO2-ABGABE: Sie bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Der Ständerat will bis 2030 bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe dem Gebäudeprogramm, der Förderung von erneuerbarer Energie und von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen. Ab 2031 soll dann wieder ein Drittel aus der Abgabe in die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen fliessen.

AUTOS/LASTWAGEN: Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge will der Ständerat – analog zur EU – verschärfen. Ab 2030 neu zugelassene Personenwagen sollen höchstens noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen. So hatte es auch der Bundesrat vorgeschlagen. Neu soll es auch für Nutzfahrzeuge CO2-Zielwerte geben: Neue leichte Sattelschlepper und Lieferwagen sollen ab 2030 noch bis 50 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen. Lastwagen, die mit Strom oder Wasserstoff fahren, werden weiterhin von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Das soll Transportfirmen ein Anreiz sein, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen.

LADESTATIONEN: Der Bundesrat will Ladestationen für Elektroautos zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern sechs Jahre lang und bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Der Ständerat lehnte dies nun aber ab. Seine Mehrheit ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist.

BUS- UND BAHNVERKEHR: Im öffentlichen Verkehr soll das Steuerprivileg für Dieselbusse per 2026 fallen. Das verfügbare Geld will der Bundesrat in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investieren. Auch soll der Bund ein besseres internationales Bahn-Angebot investieren können. Dazu gehören Nachtzüge.

FLUGVERKEHR: Anbieter von Flugzeug-Treibstoffen will der Bund verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen, im Einklang mit der EU. Der Ständerat hat ergänzt, dass das Beimischen physisch erfolgen kann oder auch über eine Anrechenmethode, über Zertifikate für erneuerbare Flugtreibstoffe. Der Ständerat will zusätzlich, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO2-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Aus dem Erlös der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeuge will der Ständerat zusätzlich Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Luftverkehr fördern.

TREIBSTOFFE: Importeure von Benzin und Diesel müssen wie bisher einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Dafür dürfen die Importeure an den Zapfsäulen wie heute bis zu fünf Rappen pro Liter Diesel oder Benzin verlangen. Als neues Instrument soll eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe hinzukommen. Nach Ansicht des Ständerates soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Das soll für Transparenz bei den Aufpreisen an der Zapfsäule sorgen.

UNTERNEHMEN: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer CO2-Abgabe eingehen. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet, danach ist keine Befreiung mehr möglich. Drei Jahre nach dem Beginn einer Verminderungsverpflichtung müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und danach regelmässig aktualisieren. Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss zahlen wie bisher keine CO2-Abgabe, nehmen aber am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.

FINANZMARKT: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Dabei geht es vor allem um finanzielle Risiken durch häufigere Unwetter oder Dürren. Solche Wetterextreme sind Folgen des Klimawandels. (sda/mal)

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