Ständerat will keine neuen Massnahmen zur Steuerung der Mietzinse
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Wohnen
Schweiz

Ständerat will keine neuen Massnahmen zur Steuerung der Mietzinse

28.09.2023 13:18 - update 28.09.2023 15:02

Baseljetzt

Wie schon der Nationalrat hat sich der Ständerat am Donnerstag in einer ausserordentlichen Session mit dem Wohnen und den Mietzinsen befasst. Neue Massnahmen gegen steigende Mieten lehnt auch er ab.

Hans Stöckli (SP/BE) etwa verlangte regelmässige Mietpreiskontrollen. Bei einem Grossteil der Mietzinse handle es sich um missbräuchliche Mietzinsen, sagte er. Gemäss Verfassung sei dies verboten. Es sei daher nötig, dass die Mieten regelmässig kontrolliert würden. Der Rat lehnte dies mit 31 zu 10 Stimmen ab.

Maya Graf (Grüne/BL) wollte preisgünstige und gemeinnützige Wohnungen fördern. Im Wohnraumförderungsgesetz gäbe es bereits Massnahmen, mit welchen Bauprojekte gefördert werden könnten. Man müsse sie nur umsetzen, was mit der Motion erreicht werden sollte. Der Rat wies diese Motion mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Herausforderungen beim Bauen

Ebenfalls abgelehnt – mit 30 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 31 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung – hat der Rat die Motionen von Carlo Sommaruga (SP/GE) und Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU). Sommaruga verlangte Massnahmen, damit die Auswirkungen der Referenzzinssatzerhöhungen auf die Mieten reduziert werden. Crevoisier Crelier wollte ein Moratorium für Mietzinserhöhungen.

Bundesrat Guy Parmelin verwies auf die Herausforderungen beim Bauen, etwa durch Einsprachen. Die Zeit, in der eine Baubewilligung erteilt werde, habe sich in einem Jahr verdoppelt. «Das hilft nicht.» Aus einem wegen solcher Herausforderungen einberufenen Runden Tisch sei ein Massnahmenplan resultiert, der jetzt in der Vernehmlassung sei. Er solle im kommenden Jahr verabschiedet werden.

Nur zulässige Mietzinsrendite wird geklärt

Einen «kleinen Schritt», wie es Stöckli nannte, machte der Rat mit der Annahme einer Motion ausserhalb der gesonderten Debatte. Diese verlangt, dass der Bundesrat Rechtssicherheit bei der Höhe der erlaubten Mietzinsrendite schafft. Es sei im Interesse der Mieterschaft und der Vermieterschaft, hier in absehbarer Zeit eine verlässliche Antwort zu haben, sagte Motionär Stefan Engler (Mitte/GR).

Die Frage stellt sich angesichts des steigenden Referenzzinssatzes. Seit Oktober 2020 darf gemäss eines Bundesgerichtsentscheids der Ertrag den Referenzzins um 2 Prozent übersteigen, wenn der Referenzzins 2 Prozent oder weniger beträgt. Derzeit liegt der Referenzzins bei 1,5. «Wir alle wissen, dass der Referenzzinssatz weiter steigen wird», sagte Daniel Fässler (Mitte/AI). Es sei davon auszugehen, dass der Schwellenwert von 2 Prozent erreicht werde. Der Ständerat nahm die Motion ohne Gegenstimme an.

Auf Antrag des Nationalrats am Vortag muss der Bundesrat ausserdem prüfen, ob die Bautätigkeit gefördert werden kann, indem Einsprachen kostspieliger werden. Diese würden die Investoren abschrecken und Bauprojekte verzögern oder verhindern. Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Postulat oppositionslos zu. (sda/mei)

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