66-jähriger Drogenkurier aus Holland soll für sieben Jahre ins Gefängnis
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Strafgericht
Basel-Stadt

66-jähriger Drogenkurier aus Holland soll für sieben Jahre ins Gefängnis

28.09.2023 18:34 - update 29.09.2023 08:10
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

Im Sommer 2019 und 2020 soll der Angeklagte rund 215 Kilogramm MDMA über die Schweizer Grenze geschmuggelt und diese dann von Basler Poststellen in die Welt hinaus versandt haben.

«Das habe ich alles bereits der Polizei erzählt. Ich hasse es, Dinge zwei Mal zu sagen». Ein Satz des 66-jährigen Angeklagten, der an diesem Donnerstagmorgen im Basler Strafgericht immer wieder fällt.

Denn, je länger die Verhandlung dauert, desto mehr verstrickt er sich in seinen Aussagen, die er eigentlich gar nicht tätigen will.

Der Angeklagte muss sich wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Vorgeschichte – sie ist für die aktuelle Verhandlung wichtig – spielt sich auf französischem Boden ab. Am 24. November 2020 wird der Holländer im französischen Roncq von der Grenzwache kontrolliert. Im Gepäck führt er rund 13 Kilogramm Ecstasy und etwas mehr als ein Kilo Kokain mit sich.

Zwei Jahre Freiheitstrafe in Frankreich

Trotz beteuerter Unschuld wird er zweitinstanzlich zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nur, um nach abgesessener Zeit direkt an die Schweizer Strafbehörden übergeben zu werden. Denn durch die Verhaftung in Frankreich sind diesen mehrere Fahrten aufgefallen, die der Angeklagte in die Schweiz tätigte. Ausserdem verschickte er von verschiedenen Poststellen Pakete mit falschen Absenderadressen.

Insgesamt zwölf der 42 versandten Pakete aus dem Zeitraum vom Juli 2019 bis August 2019 und Juni 2020 bis August 2020 können sichergestellt werden. Aus den Untersuchungsergebnissen der Pakete rechnet die Staatsanwaltschaft hoch, dass sich mindestens 214.5 Kilogramm MDMA-Tabletten, also 98 reines Kilogramm MDMA, in den Paketen befunden haben müssen. Was somit den erlaubten Einführungswert von 160 Gramm reinen Wirkstoff deutlich übersteigt.

Der Angeklagte stützt sich den ganzen Morgen auf Unwissenheit. Er habe bloss einem Freund helfen wollen, der ihn gefragt habe, ob er Nahrungsergänzungsmittel von Holland in die Schweiz fahren und diese dann von verschiedenen Poststellen aus versenden könne. «Er hat mich einfach verarscht und ausgenutzt.» Naiv und labil sei er gewesen, ein zerbrechlicher Mann, der von der Sozialhilfe lebt und sich darauf gefreut hat, mal wieder in einem schönen Auto einen Ausflug machen zu können.

In Tränen ausgebrochen

An wichtige Punkte kann er sich nicht erinnern, wirkt schwammig. «Das kommt von meiner Erkrankung», antwortet er. Auch auf Kamerabildern erkennt er keine Person, spricht erst nach etlichen Nachfragen davon, einen Doppelgänger mit vielen Ähnlichkeiten von ihm zu erkennen. Auf die Frage, wieso er aber über Geschehnisse, die zeitlich viel weiter weg liegen, so ausführlich berichten könne, will er keine Antwort geben.

Er bricht während des Prozesses immer wieder in Tränen aus, verweigert auf Fragen stets seine Aussage mit dem Hinweis: «Das habe ich alles bereits erzählt.» Er wolle nicht mehr darüber sprechen, das Ganze so rasch wie möglich hinter sich bringen. «Seit dem Haftantritt in Frankreich ist mein Leben die Hölle», sagt er und muss ein weiters Mal die Tränen unterdrücken. Mit dem Bekannten, dem er geholfen hat, wolle er gar nichts mehr zu tun haben.

Unwissenheit und psychische Labilität

Der Antrag der Staatsanwaltschaft wiegt schwer. Dies, da sie ein mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und somit die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, die Banden- und die Gewerbsmässigkeit durch seine Aktionen gegeben sieht. Sie fordert sieben Jahre Freiheitsentzug und einen eben so langen Landesverweis.

Die Verteidigung stützt sich auf die Unwissenheit um den Inhalt der Pakete und seine psychische Labilität. Ausserdem könne nicht nachgewiesen werden, dass sich in den nicht sichergestellten Paketen Betäubungsmittel befunden hätten. Zudem können dem Angeklagten etliche Aufenthalte in der Schweiz nicht nachgewiesen werden. Sie fordert einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Urteil wird am kommenden Montag um 11 Uhr verkündet.

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